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ZEHN
Zehn Gulden
Die privilegirte oesterreichiſche National Bank
bezahlt dem Ueberbringer gegen dieſe Anweiſung
Zehn Gulden Silbermünze nach dem Conv. Fuſſe.
für die priv. oesterreichische National-Bank.
Wien, den 15 Juli
1854.
Auf die Verfäl=
schung und Nachahmung der
Noten der Bank ſind dieſelben Strafen
verhängt, welche auf die Verfälschung und
Nachahmung des vom Staate ausgegebenen
Papiergeldes geſetzt ſind. Die Behörden ſind
verpflichtet die dieſsfaelligen Verbrecher
aufzusuchen, anzuhalten und zu
beſtrafen.
VIRIBUS UNITIS
Zehn Gulden.
Дєcѧᴛh рєɴhrкʜҳz.
Deset goldinarjev. Dieci fiorini.
Dziesięć złotych reńskich. Tiz forint.
Deset zlatých. Deset forintih.
Десеть форинтiй.
Diece florini.
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